Versicherte Ferien
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG BAIA HOLIDAY
Dies ist ein Auszug der Bedingungen die wir mit unserer Versicherung vereinbart haben.
1. Gegenstand der Versicherung: Die Versicherung deckt die Stornogebühren für den Reiserücktritt
bis zu einer in den Buchungsbedingungen festgelegten Summe, maximal 1.000 Euro pro Buchung,
exklusive der Buchungsgebühren. Die Versicherung gilt ab dem Zeitpunkt der
Buchungsbestätigung (nach Leistung der Zahlung) bis zum Anreisetag und nur für den Fall dass der
Kunde von der Reise zurücktreten muss, aus einem der folgenden Gründe:
1.1 Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherungsnehmers oder seines Reisebegleiters (falls dieser
gleichzeitig angemeldet worden ist), seines Ehepartners oder Lebensgefährten, seines Kindes, seiner
Geschwister, Eltern, Schwiegereltern , Schwiegerkinder oder deines Geschäftspartners /
Mitinhabers der Firma des Versicherungsnehmers. Der Begriff „Reisebegleiter“ bezieht sich nur auf
eine einzige Person. Gedeckt sind auch Schwangerschaftsbeschwerden und bereits bekannte
Krankheiten – jedoch keine chronischen Krankheiten – wenn daraus resultierende Beschwerden
nach Garantiebeginn auftreten.
1.2 Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer oder Katastrophen, die seine
Anwesenheit erforderlich machen.
1.3 Wenn es dem Kunden aufgrund von Naturkatastrophen unmöglich ist, den Urlaubsort zu
erreichen.
1.4 Vorladung vor Gericht als Zeuge oder Berufung als Geschworener, wenn diese nach dem
Garantiebeginn erfolgen.
1.5 Reiserücktrittsversicherung Plus (freiwillig)
Über die normale Versicherung hinaus ist es möglich, die Deckungssumme auf ein Maximum von
3.000,00 Euro, Buchungsgebühr exklusive, zu erhöhen, durch die Zahlung eines Festbetrages von
30,00 Euro. Die Versicherung gilt im Zeitraum ab Buchung (nach erfolgter Zahlung), bis zum
Anreisetag und greift in den oben genannten Fällen der Punkte 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4.
2. Ausnahmen:
Die Versicherung gilt nur, wenn der Gesamtbetrag gezahlt wurde. Reiserücktritte aufgrund
chronischer und neuropsychiatrischer Krankheuten sowie Nerven- und Geisteskrankheiten sind von
der Versicherung nicht gedeckt.
3. Ausfallbetrag:
Eventuelle Schadenersatzleistungen werden nach Abzug einer Selbstbeteiligung von Euro 70,00 pro
Verfahren geleistet. Dieser Betrag geht zu Lasten des Kunden, der durch eine andere Versicherung
nicht gedeckt sein darf, sonst verfällt der Versicherungsanspruch. Auszahlungen der
„Reiserücktrittsversicherung Plus“ erfolgen mit einer Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens aber
70,00 Euro, die der Kunde selbst tragen muss und die nicht anderweitig versichert sein dürfen.
4. Verhalten im Unglücksfall:
Falls die Stornierung, aufgrund einer der oben genannten Gruende geschieht, muss der Versicherte,
innerhalb von 5 Tagen , eine schriftliche Erklaerung ueber den Vorfall, der den Aufenthalt
verhindert, bei der Versicherung des Camping Village einreichen. Anbei muessen sich medizinische
Atteste bzw. alle Zertifikate, die die Stornierung betreffen in Form eines Originals befinden.
UNIQUA ASSICURAZIONI S.p.A., Agenzia di Trieste, via Machiavelli, 28 - 34132 TRIESTE tel.
040 631345 r.a. - fax 040 362886 -
5.Rückerstattung des Reiseanteils
Nur wenn der Kunde den Aufenthaltsgesamtbetrag 30 Tage vor Reisebeginn bezahlt hat, erstattet
die Versicherung den Restbetrag, falls er verfrüht begründet abreisen muss. Wenn der Kunde und
seine Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern,
Schwiegersöhne, Schwiegertöchter) oder der gleichzeitig angemeldete Reisebegleiter gezwungen
sind, den Aufenthalt aus einem der folgenden Gründe abzubrechen: vorzeitige Rückreise des
Kunden aus gesundheitlichen Gründen; zum Abbrechen des Urlaubs führende Einlieferung des
Kunden in ein Krankenhaus; vorzeitige Rückreise, wenn die Anwesenheit des Kunden aufgrund
eines Todesfalls in seiner Familie (wie oben definiert) oder in jener seines gleichzeitig
angemeldeten Reisebegleiters zu Hause notwendig ist. Eine 50% Rückerstattung des Urlaubsanteils
ist möglich auch wenn der Aufenthalt aufgrund der Einlieferung ins Krankenhaus eines von am
Urlaub nicht teilnehmenden Familienmitgliedes abgebrochen werden muss. Die Rückzahlung
entspricht den Kosten der Tage, die bis zum Ablauf des vollständigen Urlaubs noch fehlen. Zur
Berechnung wird der bezahlte Gesamtbetrag, abzüglich der Buchungsgebühr, durch die Gesamttage
des Aufenthalts geteilt. Die Rückerstattung darf jedoch auf keinen Fall den Betrag von Euro
2.600,00 pro Vorfall übersteigen. Im Falle der gleichzeitigen Anmeldung einer aus mehreren
Teilnehmern bestehenden Gruppe, bezieht sich der Begriff “Reisebegleiter” nur auf eine einzige
Person. Für die Rückerstattung des Urlaubsanteils muss der Kunde binnen 24 Stunden folgende
Unterlagen an die Versicherung schicken: ärztliches Attest, Totenschein oder Einlieferungsschein
vom Krankenhaus, Familienstand, Buchungsunterlagen. Für alles, was nicht ausdrücklich in dem
vorliegenden Vertrag geregelt ist, gilt das am Sitz der Gesellschaft hinterlegte Vertragsoriginal.









