Versicherte Ferien


1.    Gegenstand der Versicherung

Die Versicherung deckt die Stornogebühren für den Reiserücktritt bis ein von den allgemeinen Reservierungsbedingungen
des Camping-Villages vorgesehenen Höchstbetrages (auf keinen Fall aber mehr als Euro 1.000,00 pro Verfahren und abzüglich der Anmeldekosten).
Wenn man den Gesamtbetrag schon bezahlt hat, gilt die Garantie ab dem Datum, das auf der Buchungsbestätigung steht, bis zum Anfang des Aufenthalts. Die Garantie hat Gültigkeit, nur wenn es dem Kunden aus einem der folgenden unvorhersehbaren Gründen zum Zeitpunkt des Reservierungsvertragsabschlusses unmöglich ist, die Reise anzutreten: 1.1) Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherungsnehmehrs oder seines Reisebegleiters (falls dieser gleichzeitig angemeldet worden ist), seiner Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter oder seines
Geschäftspartners/Mitinhabers der Firma des Versicherungsnehmers. Der Begriff “Reisebegleiter” bezieht sich nur auf eine einzige Person. Gedeckt sind auch Schwangerschaftsbeschwerden und bereits bekannte Erkrankungen – jedoch keine chronische Krankheiten – wenn diese nach dem Garantiebeginn auftreten.

1.2) Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer oder Katastrophen, die seine Anwesenheit erforderlich machen.

1.3) Wenn es dem Kunden aufgrund von Naturkatastrophen unmöglich ist, den Urlaubsort zu erreichen.

1.4) Vorladung vor Gericht als Zeuge oder Berufung als Geschworener, wenn diese nach dem Garantiebeginn erfolgen.

2. Ausnahmen: Die Versicherung gilt, nur wenn den Gesamtbetrag geleistet wurde. Reiserücktritte aufgrund chronischer und neuropsychiatrischer Krankheiten sowie Nerven- und Geisteskrankheiten sind von der Versicherung nicht gedeckt.

3. Ausfallbetrag Eventuelle Schadensersatzleistungen werden nach Abzug einer Selbstbeteiligung von Euro 50,00 pro Verfahren geleistet. Dieser Betrag geht zu Lasten des Kunden, der durch eine andere Versicherung nicht gedeckt sein darf, sonst verfällt der Versicherungsanspruch.

4. Verhalten im Unglüchsfall Im Falle des Reiserücktritts muss der Campingplatz, bei dem der Kunde seine Reservierung getätigt hat, umgehend informiert werden. Falls der Reiserücktritt von der Versicherung gedeckt sein kann, muss der Kunde die UNIQA ASSICURAZIONI - AGENZIA DI TRIESTE, v. Machiavelli, 28 – 34132 TRIEST – ITALIEN – (Tel. +39 040 631345 Fax +39 040 362886 E-Mail  ) innerhalb 5 Tagen nach Eintreten des Ereignisses, das zum Reiserücktritt geführt hat, über den Vorfall schriftlich informieren. Das ärztliche Attest bzw. alle anderen Dokumente, die den Grund für den Reiserücktritt belegen, sind im Original beizulegen.


REISEANTEILSVERSICHERUNG

5 Rückerstattung des Reiseanteils
Nur wenn der Kunde den Aufenthaltsgesamtbetrag 4 Wochen vor Reisebeginn bezahlt hat, erstattet die Versicherung den Restbetrag, falls er verfrüht begründet abreisen muss. Wenn der Kunde und seine Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter) oder der gleichzeitig angemeldete Reisebegleiter gezwungen sind, den Aufenthalt aus einem der folgenden Gründe abzubrechen: vorzeitige Rückreise des Kunden aus gesundheitlichen Gründen; zur
Urlaubsabbrechung führende Einlieferung des Kunden in ein Krankenhaus; vorzeitige Rückreise, wenn die Anwesenheit des Kunden aufgrund eines Todesfalls in seiner Familie (wie oben definiert) oder in jener seines gleichzeitig angemeldeten Reisebegleiters zu Hause notwendig ist. Eine 50% Rückerstattung des Urlaubsanteils ist möglich auch wenn der Aufenthalt aufgrund der Einlieferung ins Krankenhaus eines von am Urlaub nicht teilnehmenden Familienmitgliedern abgebrochen werden muss.
Die Rückzahlung entspricht den Kosten der Tage, die bis zum Ablauf des völlständigen Urlaubs noch fehlen. Zur Berechnung wird der bezahlte Gesamtbetrag, abzüglich der Anmeldekosten, durch die Gesamttage des Aufenthalts geteilt. Die Rückerstattung darf jedoch auf keinen Fall den Betrag von Euro 2.600,00 pro Vorfall übersteigen. Im Falle der gleichzeitigen Anmeldung einer aus mehreren Teilnehmern bestehenden Gruppe, bezieht sich der Begriff “Reisebegleiter” nur auf eine einzige Person. Für die Rückerstattung des Urlaubsanteils muss der Kunde binnen 24 Stunden folgende Unterlagen an UNIQA ASSICURAZIONI (Fax
+39 040 362886) einschicken: ärztliches Attest, Totenschein oder Einlieferungsschein vom Krankenhaus, Familienstand, Anmeldeformular. Für alles, was nicht ausdrücklich in dem vorliegenden Vertrag geregelt ist, gilt das Vertragsoriginal, das in den Gesellschaftbüros hintergelegt worden ist.

«Zurück

VENEZIA
+39 041 53 01210    e-mail

LAGO DI GARDA
+39 0365 554296     e-mail 

MUNCHEN
+49(0)89 54881677 e-mail 

Groningen
+31620792542
   e-mail 

 WARSZAWA
+48(0)22 6520988   e-mail