Reiseanteilsversicherung
5) Rückerstattung des Reiseanteils
Nur wenn der Kunde den Aufenthaltsgesamtbetrag 4 Wochen vor Reisebeginn bezahlt hat, erstattet die Versicherung den Restbetrag, falls er verfrüht begründet abreisen muss. Wenn der Kunde und seine Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter) oder der gleichzeitig angemeldete Reisebegleiter gezwungen sind, den Aufenthalt aus einem der folgenden Gründe abzubrechen: vorzeitige Rückreise des Kunden aus gesundheitlichen Gründen; zur Urlaubsabbrechung führende Einlieferung des Kunden in ein Krankenhaus; vorzeitige Rückreise, wenn die Anwesenheit des Kunden auf Grund eines Todesfalls in seiner Familie (wie oben definiert) oder in jener seines gleichzeitig angemeldeten Reisebegleiters zu Hause notwendig ist. Eine 50% Rückerstattung des Urlaubsanteils ist auch in den Fällen möglich, in denen der Aufenthalt auf Grund der Einlieferung eines nicht am Urlaub teilnehmenden Familienmitglieds ins Krankenhaus abgebrochen werden muss.
Die Rückzahlung entspricht den Kosten der Tage, die bis zum Ablauf des völlständigen Urlaubs noch fehlen. Zur Berechnung wird der bezahlte Gesamtbetrag, abzüglich der Anmeldekosten, durch die Gesamttage des Aufenthalts geteilt. Die Rückerstattung darf jedoch auf keinen Fall den Betrag von Euro 2.600,00 pro Vorfall übersteigen.
Im Falle der gleichzeitigen Anmeldung einer aus mehreren Teilnehmern bestehenden Gruppe versteht sich die Definition “Reisebegleiter” für nur eine einzige Person.
Für die Rückerstattung des Urlaubsanteils muss der Kunde binnen 24 Stunden an CARNICA ASSICURAZIONI (Fax +39 040 362886) folgende Unterlagen einschicken: ärztliches Attest, das die Rückreise aus gesundheitlichen Gründen bestätigt, Totenschein oder Einlieferungsschein vom Krankenhaus, Familienstand, Anmeldeformular.
Für alles, was nicht ausdrücklich durch den vorliegenden Vertrag geregelt wird, gilt das Vertragsoriginal, das in den Gesellschaftbüros hinterlegt worden ist.
Im Falle der gleichzeitigen Anmeldung einer aus mehreren Teilnehmern bestehenden Gruppe versteht sich die Definition “Reisebegleiter” für nur eine einzige Person.
Für die Rückerstattung des Urlaubsanteils muss der Kunde binnen 24 Stunden an CARNICA ASSICURAZIONI (Fax +39 040 362886) folgende Unterlagen einschicken: ärztliches Attest, das die Rückreise aus gesundheitlichen Gründen bestätigt, Totenschein oder Einlieferungsschein vom Krankenhaus, Familienstand, Anmeldeformular.
Für alles, was nicht ausdrücklich durch den vorliegenden Vertrag geregelt wird, gilt das Vertragsoriginal, das in den Gesellschaftbüros hinterlegt worden ist.









