Campingordnung in den Feriendörfern vom Kreis Baia Holiday
Bei der Ankunft muss jeder Kunde dem Empfangsbüro einen amtlichen
Ausweis für Camping- und Gesetzeseintragungen hinterlassen; er ist
verpflichtet zu kontrollieren, ob die Aufnahme korrekt vorgenommen
wurde, und eventuelle Änderungen oder Fehler sofort zu melden.
Minderjährige werden nur in Begleitung der Eltern aufgenommen. Die Erwachsenen sind unmittelbar fürs Benehmen der eigenen Kinder verantwortlich. In keinem Fall dürfen ihre Lebhaftigkeit und ihre Gewohnheiten die Ruhe und Sicherheit der anderen Kunden beeinträchtigen, und/oder die Bauwerke des Camping-Village beschädigen. Kinder müssen sowohl zu den Sanitäranlagen als auch zu den anderen Bauwerken/Räumen im Camping-Village von einem Erwachsenen begleitet werden.
Die Wahl des Stellplatzes und/oder der Wohneinheit ist der Direktion vorbehalten, welche die Verfügungen und Empfehlungen erteilt, an die sich der Kunde halten sollte. Es sind keine Stellplatz- und/oder Wohneinheitenänderungen ohne das Einverständnis der Direktion erlaubt.
Alle Fahrzeuge, insbesondere motorangetriebene, dürfen nur zum Ein- und Ausfahren und nur während der erlaubten Zeiten benutzt werden. Innerhalb des Campinggeländes muss sehr langsam gefahren (max 10 km/h) und die errichteten Hinweisschilder beachtet werden.
Die Kunden werden gebeten, sich immer rücksichtsvoll zu verhalten und die Ruhe der Mitgäste zu achten. Besonders während der beim Eingang geschilderten Ruhezeiten ist die Benutzung von Fahrzeugen und anderen Lärmquellen (Rundfunk, Fernseher, usw.) strengstens untersagt.
Es ist verboten:
Minderjährige werden nur in Begleitung der Eltern aufgenommen. Die Erwachsenen sind unmittelbar fürs Benehmen der eigenen Kinder verantwortlich. In keinem Fall dürfen ihre Lebhaftigkeit und ihre Gewohnheiten die Ruhe und Sicherheit der anderen Kunden beeinträchtigen, und/oder die Bauwerke des Camping-Village beschädigen. Kinder müssen sowohl zu den Sanitäranlagen als auch zu den anderen Bauwerken/Räumen im Camping-Village von einem Erwachsenen begleitet werden.
Die Wahl des Stellplatzes und/oder der Wohneinheit ist der Direktion vorbehalten, welche die Verfügungen und Empfehlungen erteilt, an die sich der Kunde halten sollte. Es sind keine Stellplatz- und/oder Wohneinheitenänderungen ohne das Einverständnis der Direktion erlaubt.
Alle Fahrzeuge, insbesondere motorangetriebene, dürfen nur zum Ein- und Ausfahren und nur während der erlaubten Zeiten benutzt werden. Innerhalb des Campinggeländes muss sehr langsam gefahren (max 10 km/h) und die errichteten Hinweisschilder beachtet werden.
Die Kunden werden gebeten, sich immer rücksichtsvoll zu verhalten und die Ruhe der Mitgäste zu achten. Besonders während der beim Eingang geschilderten Ruhezeiten ist die Benutzung von Fahrzeugen und anderen Lärmquellen (Rundfunk, Fernseher, usw.) strengstens untersagt.
Es ist verboten:
- Abfälle ausserhalb der vorgesehenen Müllbehälter zu werfen;
- die über das Gelände verteilten Wasserzapfstellen zum Waschen und zum Reinigen von Gegenständen zu benutzen;
- offene Feuer sowohl im Platz als auch am Strand anzuzünden;
- Barbecuebenutzung (*),
- den Boden beim Stellplatz mit Gruben oder Löcher zu beschädigen;
- Umzäunungen zu errichten oder Seile in Personenhöhe zu spannen;
- Schattenzeltbahne auszubreiten;
- Bäume zu beschädigen.
Der Kunde, der Motor-, Segelfahrzeuge oder Surfbretter besitzt, ist verpflichtet, die beim Eintritt im Camping-Village und am nahen Strand beschilderte Ordnung des Ortshafenamtes zu beachten. Ausserdem muss er alle Verkehrszeichen und Verbote beachten.
Besucher unserer Kunden erhalten erst nach Einholung einer regulären Erlaubnis und Hinterlegung eines Ausweises bei der Campingleitung Zutritt zum Camping-Village. Ausserdem wird den Besuchern die Tagesgebühr berechnet. Tagesbesucher sind berechtigt, im Camping-Village bis zur bei der Ankunft vereinbarten Zeit zu bleiben.
Das Camping-Village übernimmt keinerlei Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, Personen- und Sachschäden usw., die nicht auf direktes Verschulden bzw. Nachlässigkeit des Platzpersonals zurückzuführen sind. Auch für durch Unwetter und höhere Gewalt verursachte Schäden oder schlechten Dienst wird keine Haftung übernommen.
Das Mitbringen von Hunden und/oder anderen Tieren ist nicht gestattet (**).
Die Rechnung muss einen Tag vor der Abreise oder nach Anfrage der Direktion bezahlt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Kasse vorliegenden Öffnungszeiten und Zahlungsbedingungen zu beachten. Die Abreise muss bis 10.00 Uhr für Stellplätze stattfinden, für Wohneinheiten spätestens um 9.00 Uhr erfolgen. Erfolgt die Abreise nach diesen Zeiten und ohne Genehmigung der Campingleitung, wird dem Kunden eine Nacht angerechnet.
Die vorliegende Campingordnung wird jedem Kunden bei der Ankunft überreicht und ist beim Aufnahmebüro zur Einsichtnahme angeschlagen. Der Kunde verpflichtet sich, sie nach Eintritt im Camping-Village vollständig zu beachten.
Die Campingleitung behält sich das Recht vor, alle diejenigen vom Platz zu verweisen, die die Harmonie und die Sicherheit der Gemeinschaft stören.
(*) Barbecue darf in einigen Camping-Villages benutzt werden, in anderen ist es nur in von der Campingleitung vorgesehenen Plätzen erlaubt. Erkundigungen beim ausgesuchten Camping-Village.
(**) Hunde sind nur in einigen Camping-Villages zugelassen. Erkundigungen beim ausgesuchten Camping-Village.









