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Verordnung
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Lesen Sie die Verordnung

TITEL I - Vorläufige Bestimmungen

1. Eigentümer und Zweck - Camping Cavallino wird von der Gesellschaft Baia Camping Village srl, mit Sitz in Salò (BS), p.zza Vittorio Emanuele II n° 31, MwSt.-Nummer und Steuernummer 03065190989, im Folgenden „BCV“ genannt, verwaltet. Sie bietet ihren Kunden den Beherbergungsservice, der in den regionalen Vorschriften im Rahmen der Zuständigkeit der einzelnen Beherbergungsbetriebe festgelegt ist.

TITEL II - Verfahren

KAPITEL I - Bereitstellung des Dienstes
ABSCHNITT I - Für die Versorgung in Frage kommende Personen
2. Zulassung - Der Campservice wird nur für Haushalte mit mindestens 2 und höchstens 6 Mitgliedern angeboten. Der Dienst kann für Gruppen, wie auch immer sie zusammengesetzt sein mögen, erbracht werden, wenn die Mitglieder der Gruppe diese Bestimmungen vollständig einhalten. Für Kinder unter 25 Jahren, die nicht zur Familie gehören oder keine Gäste von Kunden sind, ist ein eigener Bereich in der Unterkunft reserviert.
3. Gäste - Kunden ist es gestattet, Gäste in der Unterkunft zu empfangen. Gäste werden nur während der Öffnungszeiten der Rezeption und nach Zahlung der entsprechenden Gebühr eingelassen. Minderjährigen Gästen ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet, der verpflichtet ist, während des gesamten Aufenthalts in der Unterkunft über ihr Verhalten zu wachen, und der gegenüber der BCV und Dritten für alle rechtlichen Belange verantwortlich ist.

ABSCHNITT II - Reservierungen und Aufenthaltsbeschränkungen
4. Buchungsbeschränkungen - Buchungen für Aufenthalte, außer für bestimmte Sonderangebote der BCV, können nur beim Reiseveranstalter CVMI srl - Baia Holiday vorgenommen werden. Die Buchungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Baia Holiday Katalog und/oder der Website.
5. Ausschlüsse - Die BCV behält sich das Recht vor, Gäste, die nicht über die in den folgenden Punkten genannten Voraussetzungen verfügen oder diese nicht erfüllen, als unerwünscht zu betrachten und daher nicht zuzulassen.

KAPITEL II - Einchecken
6. Ankunft und Anmeldung - Der Empfang von Gästen und die Erledigung der Anmeldeformalitäten an der Rezeption ist nur während der am Eingang der Unterkunft angezeigten Zeiten gestattet. Bei der Registrierung müssen die Kunden und ihre Gäste der BCV ihre persönlichen Daten mitteilen. Im Falle nachträglicher Änderungen in Bezug auf Personen, Dienstleistungen und Gäste verpflichtet sich der Kunde, die Rezeption zu informieren. Wenn ein nicht registriertes Mitglied gefunden wird, wird das Konto ab dem ersten Tag der Ankunft der Besatzung, auf die es sich bezieht, belastet.
7. Zuweisung eines Mobilheims - Stellplatzes (Kunden des „Village“ und des „Campingplatzes“) - Die Kunden sind verpflichtet, das Mobilheim oder den Stellplatz zu belegen, das/der ihnen an der Rezeption zugewiesen wurde, oder darauf zu warten, dass eine Begleitperson ihnen das ihnen zugewiesene Mobilheim zeigt. Die Belegung eines anderen als des zugewiesenen Stellplatzes ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Annahmestelle und nach Abschluss eines neuen Anmeldeverfahrens gestattet.

KAPITEL III - Auschecken
8. Abreise - Der Kunde muss die Unterkunft am letzten Tag des Aufenthalts bis zu den folgenden Zeiten verlassen:
- bis 10 Uhr, wenn Sie mit einem Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt ausgestattet sind;
- bis 9 Uhr morgens, wenn Sie in einem Mobilheim oder Bungalow wohnen.
9. Bezahlung - Die Bezahlung der Aufenthaltsgebühr sowie aller anderen Nebenleistungen, für die keine sofortige Bezahlung vorgesehen ist, ist nur während der Öffnungszeiten der Kasse möglich. Die Zahlung muss spätestens am Tag vor dem Abreisedatum erfolgen, es sei denn, die Direktion verlangt nach eigenem Ermessen eine Vorauszahlung. Der Kunde ist verpflichtet, dem mit der Kontrolle beauftragten Personal beim Verlassen der Einrichtung die Steuerbelege zum Nachweis der Zahlung vorzulegen.
10. Kaution - Bei der Anmeldung können Gäste, die in Mobilheimen oder Bungalows übernachten, aufgefordert werden, einen unverzinslichen Geldbetrag als Kaution für eventuelle Schäden an Eigentum und Ausrüstung, Ausrüstung, Identifikationsarmbändern zu hinterlegen, der ihnen bei der Abreise zurückgegeben wird. Das Recht der BCV auf Entschädigung für einen grösseren Schaden bleibt davon unberührt.

TITEL III - Verhaltensregeln für Kunden und ihre Gäste

KAPITEL I - Verbote
11. Respekt vor der Vegetation - Es ist verboten, die bestehende Flora innerhalb des Gebäudes in irgendeiner Weise und mit irgendwelchen Mitteln zu verändern.
12. Anzünden von Feuer - Das Anzünden von offenem Feuer ist auf dem gesamten Gelände der Unterkunftseinrichtung und deren Zubehör verboten. Dies unterliegt den restriktiveren Bestimmungen der Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden. Die Verwendung von Gas- und Elektrokochern auf den Stellplätzen ist in einem Abstand von mehr als 1 Meter von der umgebenden Vegetation erlaubt. Grillen ist nur mit Elektro- und Gasgeräten erlaubt.
13. Abfallentsorgung - Es ist verboten, Abfälle außerhalb der Abfallbehälter gemäß den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Es ist verboten, Abwässer jeglicher Art und aus jeglicher Quelle außerhalb der ausgewiesenen Verbrauchsstellen innerhalb der Beherbergungsanlage (obligatorisches Verfahren für die Einleitung von Abwässern aus Wohnwagen und Wohnmobilen) und/oder außerhalb der Sanitäranlagen zu entsorgen.
14. Verwendung von Kabeln und elektrischen Geräten - Es ist verboten, die Wege innerhalb der Unterkunft mit Kabeln und/oder anderen Mitteln zur Gewinnung von elektrischer Energie zu versperren; es ist auch verboten, diese in der umliegenden Vegetation zu platzieren. Das Personal des Beherbergungsbetriebs ist ausdrücklich befugt, Kabel und/oder andere Instrumente, die unter Verstoß gegen den vorstehenden Absatz angebracht wurden, unverzüglich und ohne Vorankündigung zu entfernen. Die gleiche Genehmigung wird erteilt, wenn festgestellt wird, dass die elektrischen Anschlüsse nicht den geltenden Vorschriften entsprechen.
15. Benutzung von Beschallungsanlagen - Es ist verboten, sich innerhalb der Beherbergungsanlage und ihrer Einrichtungen sowie am Strand davor so zu verhalten, dass die öffentliche Ruhe gestört wird. Innerhalb der in der Unterkunftseinrichtung angezeigten und in der Unterkunftsordnung festgelegten Zeitfenster ist es verboten, die Campingausrüstung aufzustellen oder zusammenzulegen, in einem Tonfall zu sprechen, der nicht der Ruhe entspricht, die während dieser Zeiträume gewährleistet werden soll, und mechanische Hilfsmittel zu benutzen. Die Direktion kann nach eigenem Ermessen Ausnahmen für Animationsaktivitäten machen. Sowohl Nacktheit als auch Oben-ohne sind innerhalb der Anlage ausdrücklich untersagt. Nacktheit ist auch für Kinder, in Geschäften, Restaurants und Bars verboten.
16. Haustiere - Haustiere sind auf dem Gelände erlaubt. Für die Regelung der Anwesenheit von Haustieren wird auf die in den spezifischen Verordnungen aufgeführten Regeln verwiesen.
17. Änderungen am Stellplatz - Es ist verboten, den Zustand des zugewiesenen Stellplatzes in irgendeiner Weise zu verändern, es sei denn, dies ist durch besonders widrige Witterungsbedingungen gerechtfertigt, die die Sicherheit von Personen und/oder Sachen gefährden; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Zustand des Geländes nach Beendigung dieser Bedingungen unverzüglich auf eigene Kosten wieder herzustellen.
18. Spielplatz - Kindern unter 3 Jahren und über 12 Jahren ist die Benutzung des statischen Spielplatzes untersagt. Der Zugang zum Spielplatz ist nur zu den von der Direktion festgelegten Zeiten und für Kinder in Begleitung von Erwachsenen gestattet, die für alle rechtlichen Auswirkungen gegenüber BCV und Dritten verantwortlich sind.
19. Nutzung von Stromversorgungsanlagen - Die Nutzung von Stromversorgungsanlagen auf den Stellplätzen ist ausschließlich für Wohnwagen, Wohnmobile, Caravans und Haushaltsgeräte vorgesehen.
Die Verwendung solcher Systeme zum Aufladen von Elektroautos ist ausdrücklich verboten, da sie sowohl im Stromnetz als auch in Ihrem Auto Störungen verursachen könnten.
Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot behält sich die Leitung des Camping Village das Recht vor, für jeden einzelnen Verstoß eine Geldstrafe in Höhe von EUR 300,00 zu verhängen.

KAPITEL II - Zugang zu und Nutzung von Transportmitteln innerhalb der Einrichtung
20. Autos - Die Benutzung von Autos ist nur für das Entladen bei der Ankunft und das Beladen bei der Abreise, die Campingausrüstung und das Gepäck gestattet. Für jeden dieser Vorgänge dürfen nicht mehr als 2 Stunden aufgewendet werden, es sei denn, das Empfangsbüro hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Es ist nicht gestattet, das eigene Auto, den eigenen Wohnwagen und/oder das eigene Boot usw. auf dem Campingplatz zu waschen.
21. Wohnmobile - Nur Wohnmobile, die von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß genehmigt wurden, auch zum Zwecke der Übernachtung, haben Zugang zur Unterkunft. Die Mitarbeiter des Empfangsbüros können die Vorlage dieser Unterlagen verlangen.
22. Einschränkungen - Der Zugang zu Spielplätzen ist unter der Aufsicht der Eltern von Minderjährigen gestattet. Die Nutzung der Fitnessstudios ist für Personen unter 16 Jahren verboten. Fahrräder sind auf dem Spielplatz nicht erlaubt.
23. Verkehr - Der Verkehr innerhalb des Beherbergungsbetriebs ist unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung erlaubt, entsprechend den jeweiligen Beschränkungen, Verpflichtungen, Fahrzeugeigenschaften usw. Für den Verkehr innerhalb des Beherbergungsbetriebes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Das Personal des Beherbergungsbetriebs ist befugt, einem Minderjährigen, der das Fahrrad mit einer Geschwindigkeit fährt, die die im vorstehenden Absatz genannte Grenze überschreitet oder eine Gefahr für andere darstellt, das Fahrrad wegzunehmen und es dem Erwachsenen, der für den Minderjährigen verantwortlich ist, zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist die Benutzung von Elektrorollern innerhalb der Unterkunft nicht gestattet.

24. Parkmöglichkeiten - Die Unterkunft ist mit Parkplätzen in den zugehörigen Bereichen ausgestattet. Es ist strengstens untersagt, die Fluchtwege zu versperren, bei Strafe der gewaltsamen Entfernung. Wenn die Behinderung zum dritten Mal mit denselben Mitteln wiederholt wird, wird sie beschlagnahmt und am Ende des Aufenthalts an den Antragsteller zurückgegeben.

KAPITEL III - Notfallmanagement
25. Im Falle eines Brandes - In der Anlage befinden sich spezielle Lautsprecher (akustische Sirenen), die im Falle eines schweren Brandes einen Alarm auslösen. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses müssen sich die Gäste in aller Ruhe zu den durch entsprechende Schilder gekennzeichneten „vorläufigen Sammelstellen“ begeben, wo sie auf das Notfallteam warten, das sie zur allgemeinen Sammelstelle am Eingang der Unterkunftseinrichtung führt.
26. Bei anderen Notfällen - Gesundheit, schwerwiegende Naturereignisse, Situationen der öffentlichen Sicherheit, Zwischenfälle auf See: Wenden Sie sich an das Personal des Campingplatzes, wenn es verfügbar ist, oder konsultieren Sie die Informationstafel am Eingang, auf der alle Telefonnummern für Hilfeanfragen aufgeführt sind.

TITEL IV - Haftung

27. Haftung des Kunden und/oder seiner Gäste - Der Kunde und/oder seine Gäste haften persönlich gegenüber der BCV und/oder Dritten für alle direkten und/oder indirekten Personen- und/oder Sachschäden, die durch ein Verhalten verursacht werden, das gegen die Bestimmungen dieses Vertrags und/oder andere geltende Bestimmungen verstößt. Dies gilt unbeschadet des Rechts der BCV auf Ersatz eines höheren Schadens. Jeder Camper ist verpflichtet, sein Hab und Gut peinlich genau zu bewachen. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände, die nicht in ihrem Gewahrsam sind. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Schäden an Autos, Wohnwagen oder anderem Eigentum, die durch herabfallende Äste und/oder Tannenzapfen verursacht werden.
Haftung des Camping Village - Das Camping Village lehnt jede Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände oder Wertsachen, für Schäden an Personen oder Eigentum, die nicht durch direkte Fahrlässigkeit des Personals des Camping Village verursacht wurden, für Schäden, Störungen und Ausfälle, die durch schlechtes Wetter oder höhere Gewalt verursacht wurden, ab.
28. Kündigung - Ein Verstoß gegen die Artikel 11 und 12 des vorliegenden Vertrages hat die sofortige Kündigung des Vertrages zur Folge, wobei der Kunde und seine Gäste verpflichtet sind, die Unterkunft innerhalb von 6 Stunden nach Erhalt der Kündigung zu verlassen und im Rahmen einer Vertragsstrafenklausel den Betrag für den gesamten Aufenthalt zu zahlen, auch wenn der genossene Aufenthalt kürzer ist, wobei die BCV das Recht hat, die Kaution bis zur Erfüllung ihrer Forderungen einzubehalten und für jeden höheren Schaden entschädigt zu werden. Eine Verspätung von mehr als 10.00 Uhr am Tag nach dem geplanten Termin oder eine Nichtmitteilung hat ebenfalls die sofortige Kündigung zur Folge, wobei die BCV Anspruch auf Schadensersatz hat.

TITEL V - Schlussbestimmungen

29. Änderungen - Jede Änderung der Regelung für die Erbringung von Campingdiensten, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrags steht, wird durch Aushang am schwarzen Brett am Eingang des Campingplatzes bekannt gegeben. Alle Änderungen, die für einen einzelnen Kunden genehmigt werden, werden diesem Kunden schriftlich mitgeteilt und müssen auf Verlangen des Personals der Unterkunft vorgelegt werden. Diese Ausnahmeregelung stellt keine Quelle für gleichwertige Rechte zugunsten Dritter dar.
30. Streitigkeiten - Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht, und für die Auslegung des hierin Festgelegten oder des nicht Festgelegten wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen und in Ermangelung dieser auf die Gewohnheiten und Gebräuche verwiesen.
31. Abtretung des Vertrags - Der vorliegende Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten werden automatisch und ohne Zustimmung des Kunden im Rahmen von Fusionen, Eingliederungen, Übertragungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die ausschließlich die BCV betreffen, übertragen. Die BCV akzeptiert nicht die Abtretung dieses Vertrags durch den Kunden an Dritte.
32. Schlussbestimmungen - Jegliche Toleranz seitens der BCV in Bezug auf ein Verhalten des Kunden und/oder seiner Gäste, das gegen die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags verstösst, stellt keinen Verzicht auf ihre Rechte gemäss diesen Bestimmungen dar. Sollte eine Vertragsklausel, aus welchem Grund auch immer, nicht den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so ist sie unwirksam, ohne dass die Gültigkeit der übrigen Klauseln davon berührt wird. Dieser Vertrag stellt die vollständige Manifestation aller Vereinbarungen zwischen den Parteien dar und regelt ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Alle früheren und abweichenden schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, ob zwischen den Parteien oder gegenüber Dritten, in Bezug auf diesen Vertrag gelten als null und nichtig. Jegliche Änderung der Bedingungen dieses Vertrags bedarf der Schriftform und ist nichtig.

Ihre Haustiere sind in unserem Village willkommen, aber um anderen Gästen keine Unannehmlichkeiten zu bereiten, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

Haustiere sind nur auf dem Stellplatz und in bestimmten Arten von Mobilheimen und in begrenzter Anzahl erlaubt, d.h. maximal 2 Haustiere pro Einheit. Für Ausnahmen von dieser Nummer wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung. Tiere sind in den Sektoren Resort, SunLodge und Clever nicht erlaubt.

  1. In Bereichen, die von Tieren betreten werden dürfen, besteht Leinenpflicht.

  2. Das Tier darf niemals frei herumlaufen.

  3. Das Tier darf in den Gemeinschaftsbereichen oder in der Unterkunft nicht allein gelassen werden.

  4. Der Zugang zum Strand ist für Hunde nur über den speziellen Zugang zum Meer gestattet, wobei sie ständig angeleint sein müssen.

  5. Die Mitnahme des Tieres ist in anderen Bereichen des Strandes nicht gestattet.

  6. Wer sich nicht an die Vorschriften der Verordnung hält, wird, sofern die Handlung keine Straftat darstellt, gemäß den Artikeln 1161, 1164, 1174 und 1231 des Schifffahrtsgesetzes, dem Gesetzesdekret 171/2005 (Vergnügungsschifffahrtsgesetz) und dem Gesetzesdekret 04/2012 verwaltungsrechtlich belangt.

  7. Der Zugang zu öffentlichen Toiletten und Duschen ist für Tiere nicht gestattet.

  8. Der Zugang ist nur im Hundebereich erlaubt.

  9. Das Tier darf nur in dem dafür vorgesehenen Bereich gewaschen werden.

  10. Es wird empfohlen, andere Gäste nicht durch das Verhalten Ihres Hundes zu stören.

  11. Der Eigentümer ist verpflichtet, geeignetes Werkzeug zum hygienischen Aufsammeln des Kots zur Verfügung zu stellen.

  12. Sie sind verpflichtet, die Exkremente sofort zu entfernen und in den entsprechenden Behältern zu entsorgen (das Material wird vom Camping Village kostenlos zur Verfügung gestellt).

  13. In Gemeinschaftsbereichen müssen flüssige Ausscheidungen sofort mit Wasser gereinigt werden.

  14. Gäste mit Hunden müssen den auf der Karte markierten Ausgang benutzen, um den Bereich des Camping Village mit dem Tier zu verlassen.

  15. Die gesetzliche Haftung des Besitzers für Schäden oder Verletzungen, die sein Tier Dritten oder Eigentum zufügt, bleibt davon unberührt.

  16. Es dürfen nur Hunde teilnehmen, die ordnungsgemäß im nationalen Hunderegister oder im Register ihres Herkunftslandes registriert sind.

  17. Hunde müssen regelmäßig gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten geimpft werden.

  18. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, die Gesundheitsdaten des Tieres zu überprüfen.

  19. Wenn ein Hund aggressives oder problematisches Verhalten zeigt, wird die Verwaltung den Besitzer auffordern, die Unterkunft oder den Stellplatz zu verlassen und eine andere Lösung für den Aufenthalt zu finden.

Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste, die sich nicht an die in den oben genannten Punkten genannten Regeln halten, unverzüglich aus dem Feriendorf zu verweisen. Insbesondere behält sich die Direktion das Recht vor, Verstöße gegen die Punkte 5 und 6 der Regeln bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Direktion akzeptiert auch keine Misshandlung von Tieren, selbst wenn sie von ihren rechtmäßigen Besitzern vorgenommen wird.
Jede Misshandlung von Hunden wird den zuständigen Behörden gemeldet.

Die folgenden Bestimmungen dienen dem Schutz der Sicherheit und des Wohlbefindens der Kunden sowie der Ordnung und Sauberkeit in den von Baia Holiday verwalteten Einrichtungen.

Jeder Kunde ist verpflichtet, sich an alle Gesetze und Vorschriften zu halten, die für Strandaktivitäten und die Nutzung der Ausrüstung im Allgemeinen gelten. Es wird insbesondere auf die folgenden Punkte hingewiesen

1. Alle Personen, die Zugang zum Camping Village erhalten, erklären, dass sie zum Zeitpunkt der Buchung und/oder des Zutritts ein Exemplar der vorliegenden Bestimmungen erhalten haben und diese ausnahmslos akzeptieren.

2. Der Strandservice steht nur den Gästen des Camping Village zur Verfügung, und zwar in den Bereichen, die durch entsprechende Schilder gekennzeichnet sind.

3. Der Strandservice kann bei der Buchung oder direkt im Camping Village erworben werden.

4. Um den Service in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie an der Rezeption des Campingplatzes einen entsprechenden Voucher beantragen, der bei jeder Aufforderung durch das zuständige Personal vorzulegen ist. Der ausgestellte Voucher ist nicht erstattungsfähig und nicht auf Dritte übertragbar.

5. Der Service umfasst die Anmietung von mindestens einem Sonnenschirm und zwei Strandliegen. Jeder Sonnenschirm bietet Platz für maximal vier Personen; es wird daher empfohlen, diese Zahl nicht zu überschreiten, um unangenehmes Gedränge zu vermeiden.

6. Die Zuteilung des Sonnenschirms liegt im Ermessen der Campingplatzverwaltung.

7. Der Kunde muss den Voucher, der seine Berechtigung zur Inanspruchnahme der Stranddienste belegt, an der Strandstation aufbewahren, um ihn auf Verlangen des für die Kontrollen zuständigen Personals des Unternehmens vorzeigen zu können. Personen, die nicht im Besitz einer Eintrittskarte sind und die Einrichtungen der Einrichtung nutzen, müssen den vollen Preis für den Strandplatz für den gesamten Tag bezahlen.

8. Für laufende Abonnements werden keine Rückerstattungen geleistet, aus welchem Grund auch immer (Zweifel, schlechtes Wetter, Hochwasser, Naturkatastrophen usw.).

9. Für jeden Strandplatz kann eine zusätzliche Sonnenliege gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden, je nach Verfügbarkeit.

10. Es ist nicht gestattet, Stühle oder Liegen von anderen Strandbereichen mitzunehmen.

11. Stühle und Sonnenliegen dürfen nicht vom Strandplatz entfernt werden, um den Platz des Nachbarplatzes nicht zu beeinträchtigen.

12. Verhalten, das unangemessen oder unschicklich ist oder andere Kunden belästigen könnte, ist nicht gestattet. Falls nötig, werden Sie sofort aus der Anlage entfernt.

13. Der Kunde muss bei der Benutzung des Geräts darauf achten, dass es nicht beschädigt wird, und die Geschäftsleitung unverzüglich über jede Störung informieren. Die Benutzer sind verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, die sie (vorsätzlich oder fahrlässig) an den Einrichtungen des Camping Village verursachen.

14. Das Camping Village haftet nicht für Gegenstände und/oder Materialien von Kunden, die innerhalb oder außerhalb der Konzession beschädigt oder gestohlen werden. Es wird daher empfohlen, dass Kunden niemals Geld, Wertsachen im Allgemeinen, Kleidung, Spielzeug, Matratzen und andere persönliche Gegenstände unbeaufsichtigt lassen, egal ob bei Tag oder bei Nacht.

15. Es ist verboten, eigene Liegestühle, Sonnenliegen, Stühle, Sonnenschirme, Markisen und andere Einrichtungen und Ausrüstungen in den Sektoren und Bereichen aufzustellen, die dem Camping Village zur Verfügung stehen.

16. Sportliche Aktivitäten und Spiele (Volleyball, Fußball, Bowling usw.) sind nur in den Bereichen hinter den Sonnenschirmen erlaubt. Es wird keine Haftung für Sach- oder Personenschäden übernommen, die durch die ausgeübten sportlichen Aktivitäten verursacht werden.

17. Aus Gründen der Sicherheit der Touristen müssen Löcher, die zum Spaß in den Strand gegraben werden und die klein sein müssen, immer abgedeckt werden.

18. Es ist verboten, Zigarettenstummel oder andere Abfälle auf den Strand zu werfen.

19. Es ist verboten, Sonnenschirme, Liegestühle, Sportboote oder andere Gegenstände im Bereich des Strandbads in einem Abstand von 5 Metern zur Uferlinie aufzustellen, die den Durchgang und das Baden behindern. Wenn es Badeanstalten gibt, erstreckt sich das Verbot auch über fünf Meter von der Uferlinie bis zur ersten Reihe der Sonnenschirme.

20. Es ist verboten, am Strand Feuer zu entzünden. Verstöße gegen diese Bestimmung werden den zuständigen Behörden für öffentliche Sicherheit gemeldet.

21. Die Nutzung von Spielen durch Kinder muss in Anwesenheit ihrer Eltern oder der Erwachsenen, die das Sorgerecht für sie haben, erfolgen. Die Geschäftsleitung übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße Verwendung der Geräte. Steigen Sie nicht auf Spiele, die vom Regen nass sind.

22. Das Camping Village führt auch, wie gesetzlich vorgeschrieben, Rettungs- und Erste-Hilfe-Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für die Nutzung des maritimen Staatseigentums und der Gemeindeverordnung - Vorschriften für den Badebetrieb - durch.

23. Bedeutung der angezeigten Flagge: GRÜN: sicheres und überwachtes Baden; GELB: vorsichtiges, aber überwachtes Baden; ROT: gefährliches oder unbeaufsichtigtes Baden.

24. Wenn der Zustand der See als gefährlich eingestuft wird, d.h. wenn es gefährliche Situationen gibt, wird die rote Flagge gehisst. Das Baden mit diesem Schild wird nicht empfohlen und das Camping Village lehnt jede Verantwortung für diejenigen ab, die diese Warnung nicht beachten.

25. Um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten, behält sich die Direktion das Recht vor, den Service bei schlechtem Wetter auszusetzen.

26. An Tagen mit starkem Wind müssen die Sonnenschirme unbedingt geschlossen bleiben. Jeder Kunde ist unter diesen Umständen verpflichtet, den Anweisungen des Strandpersonals Folge zu leisten.

27. Es ist verboten, sich auf dem Rettungsboot aufzuhalten, die dafür vorgesehene Ausrüstung zu berühren und sich im Bereich des Rettungsturms aufzuhalten.

28. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen dieses Reglements, der Verordnungen der Gemeinde und des Hafenmeisteramts sowie der Gemeindeordnung für die Nutzung des maritimen Staatsbesitzes einzuhalten. Die Dokumente sind am Eingang des Werks ausgestellt. Bei Nichteinhaltung wird der Täter aus dem Lokal entfernt.

1. Der Zugang zu den Pools ist kostenlos. Die Direktion garantiert zwar die ständige Anwesenheit von Rettungsschwimmern während der Öffnungszeiten des Pools, lehnt jedoch jede Haftung für Unfälle oder Schäden aufgrund von Unachtsamkeit oder Unerfahrenheit ab.

2. Alle Badegäste müssen eine Badekappe tragen, bevor sie das Wasser betreten.

3. Bevor Sie den Poolbereich betreten, müssen sich die Badegäste in den Duschen waschen und in den Fußbädern abspülen.

4. Die Badegäste müssen frei von ansteckenden Hautkrankheiten, offenen Wunden oder Läsionen, Warzen, Verbänden und Pflastern sein.

5. Es ist den Schwimmern verboten, Schwimmflossen, Masken oder andere Dinge zu benutzen, die für die Badegäste gefährlich sein könnten.

6. Das Rauchen ist im gesamten Poolbereich verboten.

7. Der Konsum von Alkohol ist im Poolbereich nicht gestattet und jeder, der unter Alkoholeinfluss steht, wird ausgeschlossen oder weggeschickt.

8. Der Zutritt zum Whirlpool ist für Personen unter 16 Jahren verboten.

9. Apnoe-Übungen sind verboten.

10. Es ist verboten, Matratzen, aufblasbare Gegenstände, Luftballons oder ähnliches in den Pool zu bringen.

11. Das Betreten des Poolbereichs ist für Tiere verboten.

12. Schwimmer, die ‚unerfahren‘ im Schwimmen sind, müssen in den für sie vorgesehenen Becken baden. Die Nichteinhaltung dieser Regel entbindet das Management automatisch von jeglicher Verantwortung im Falle eines Unfalls.

13. Gefährliches Laufen, Tauchen, Springen und Stoßen ist sowohl im Wasser als auch am Beckenrand verboten.

14. Die Direktion lehnt jede Haftung für Diebstahl, Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen ab, die durch die Unachtsamkeit von Badegästen verursacht werden, und haftet daher nicht für Gegenstände, die unbeaufsichtigt im Poolbereich zurückgelassen werden.

15. Aus hygienischen oder technischen Gründen können die Pools jederzeit ganz oder teilweise für den Badebetrieb geschlossen werden, und zwar für die Zeit, die zur Wiederherstellung der Sicherheit der Gäste erforderlich ist.

16. Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Elternteil oder einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden.

17. Für alle unerfahrenen Schwimmer ist das Tragen von Schwimmflügeln oder Schwimmwesten Pflicht.

18. Kleinkinder sind verpflichtet, zusätzlich zur Windel eine Damenbinde zu tragen.

19. Es ist ratsam, zwischen der letzten Mahlzeit und dem Eintauchen ins Wasser einen Abstand von mindestens zwei Stunden einzuhalten.

20. Das Servicepersonal ist befugt, bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften jederzeit einzugreifen und gegebenenfalls Zuwiderhandelnde und Personen, deren Verhalten gegen die guten Sitten verstößt, des Hauses zu verweisen.