TITEL I - Vorläufige Bestimmungen
1. Inhaberschaft und Zweck - Der Campingplatz Concept Village Piccola Gardiola wird von der Gesellschaft Baia Camping Village srl mit Sitz in Salò (BS), p.zza Vittorio Emanuele II n° 31, MwSt.-Nummer und Steuernummer 03065190989, im Folgenden „BCV“ genannt, verwaltet. Sie bietet ihren Kunden den Beherbergungsservice, der in den regionalen Vorschriften im Rahmen der Zuständigkeit der einzelnen Beherbergungsbetriebe festgelegt ist.
TITEL II - Verfahren
KAPITEL I - Bereitstellung des Dienstes
ABSCHNITT I - Für die Versorgung in Frage kommende Personen
2. Zulassung - Der Campservice wird nur für Haushalte mit mindestens 2 und höchstens 6 Mitgliedern angeboten. Der Dienst kann für Gruppen, wie auch immer sie zusammengesetzt sein mögen, erbracht werden, wenn die Mitglieder der Gruppe diese Bestimmungen vollständig einhalten. Für Kinder unter 25 Jahren, die nicht zur Familie gehören oder keine Gäste von Kunden sind, ist ein eigener Bereich in der Unterkunft reserviert.
3. Gäste - Kunden ist es gestattet, Gäste in der Unterkunft zu empfangen. Gäste werden nur während der Öffnungszeiten der Rezeption und nach Zahlung der entsprechenden Gebühr eingelassen. Minderjährigen Gästen ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet, der verpflichtet ist, während des gesamten Aufenthalts in der Unterkunft über ihr Verhalten zu wachen, und der gegenüber der BCV und Dritten für alle rechtlichen Belange verantwortlich ist.
ABSCHNITT II - Reservierungen und Aufenthaltsbeschränkungen
4. Buchungsbeschränkungen - Buchungen für Aufenthalte, außer für bestimmte Sonderangebote der BCV, können nur beim Reiseveranstalter CVMI srl - Baia Holiday vorgenommen werden. Die Buchungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Baia Holiday Katalog und/oder der Website.
5. Ausschlüsse - Die BCV behält sich das Recht vor, Gäste, die nicht über die in den folgenden Punkten genannten Voraussetzungen verfügen oder diese nicht erfüllen, als unerwünscht zu betrachten und daher nicht zuzulassen.
KAPITEL II - Einchecken
6. Ankunft und Anmeldung - Der Empfang von Gästen und die Erledigung der Anmeldeformalitäten an der Rezeption ist nur während der am Eingang der Unterkunft angezeigten Zeiten gestattet. Bei der Registrierung müssen die Kunden und ihre Gäste der BCV ihre persönlichen Daten mitteilen. Im Falle nachträglicher Änderungen in Bezug auf Personen, Dienstleistungen und Gäste verpflichtet sich der Kunde, die Rezeption zu informieren. Wenn ein nicht registriertes Mitglied gefunden wird, wird das Konto ab dem ersten Tag der Ankunft der Besatzung, auf die es sich bezieht, belastet.
7. Zuweisung eines Mobilheims oder Stellplatzes (Kunden des „Village“ und des „Campingplatzes“) - Die Kunden sind verpflichtet, das Mobilheim oder den Stellplatz zu belegen, der ihnen an der Rezeption zugewiesen wurde, oder auf eine Begleitperson zu warten, die ihnen das zugewiesene Mobilheim zeigt. Die Belegung eines anderen als des zugewiesenen Stellplatzes ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Annahmestelle und nach Abschluss eines neuen Anmeldeverfahrens gestattet.
KAPITEL III - Auschecken
8. Abreise - Der Kunde muss die Unterkunft am letzten Tag des Aufenthalts bis zu den folgenden Zeiten verlassen:
- bis 10 Uhr, wenn Sie mit einem Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt ausgestattet sind;
- bis 9 Uhr morgens, wenn Sie in einem Mobilheim oder Bungalow wohnen.
9. Bezahlung - Die Bezahlung der Unterkunftsgebühr sowie aller anderen Nebenleistungen, für die keine sofortige Bezahlung vorgesehen ist, ist nur während der Öffnungszeiten der Kasse möglich. Die Zahlung muss spätestens am Tag vor dem Abreisedatum erfolgen, es sei denn, die Direktion verlangt nach eigenem Ermessen eine Vorauszahlung. Der Kunde ist verpflichtet, dem mit der Kontrolle beauftragten Personal beim Verlassen der Einrichtung die Steuerbelege zum Nachweis der Zahlung vorzulegen.
10. Kaution - Bei der Anmeldung können Gäste, die in Mobilheimen oder Bungalows übernachten, aufgefordert werden, einen unverzinslichen Geldbetrag als Kaution für eventuelle Schäden an Eigentum und Ausrüstung, Ausrüstung, Identifikationsarmbändern zu hinterlegen, der ihnen bei der Abreise zurückgegeben wird. Das Recht der BCV auf Entschädigung für einen grösseren Schaden bleibt davon unberührt.
TITEL III - Verhaltensregeln für Kunden und ihre Gäste
KAPITEL I - Verbote
11. Respekt vor der Vegetation - Es ist verboten, die bestehende Flora innerhalb des Gebäudes in irgendeiner Weise und mit irgendwelchen Mitteln zu verändern.
12. Anzünden von Feuer - Das Anzünden von offenem Feuer ist auf dem gesamten Gelände der Unterkunftseinrichtung und deren Zubehör verboten. Dies unterliegt den restriktiveren Bestimmungen der Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden. Die Benutzung der speziellen Grills im Inneren der Anlage ist nur an Tagen erlaubt, an denen kein ‚mäßiger‘ Wind über Stärke 3 auf der Beaufort-Skala (Windgeschwindigkeit zwischen 5,5 und 8 m/s) herrscht, und unter strikter Einhaltung der an jedem Grill angebrachten Gebrauchsanweisung. Die Verwendung von Gaskochern auf den Stellplätzen ist in einem Abstand von mehr als 1 Meter von der umgebenden Vegetation erlaubt.
13. Abfallentsorgung - Es ist verboten, Abfälle außerhalb der Abfallbehälter gemäß den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Es ist verboten, Abwässer jeglicher Art und aus jeglicher Quelle außerhalb der ausgewiesenen Verbrauchsstellen innerhalb der Beherbergungsanlage (obligatorisches Verfahren für die Einleitung von Abwässern aus Wohnwagen und Wohnmobilen) und/oder außerhalb der Sanitäranlagen zu entsorgen.
14. Verwendung von Kabeln und elektrischen Geräten - Es ist verboten, die Wege innerhalb der Unterkunft mit Kabeln und/oder anderen Mitteln zur Gewinnung von elektrischer Energie zu versperren; es ist auch verboten, diese in der umliegenden Vegetation zu platzieren. Das Personal des Beherbergungsbetriebs ist ausdrücklich befugt, Kabel und/oder andere Instrumente, die unter Verstoß gegen den vorstehenden Absatz angebracht wurden, unverzüglich und ohne Vorankündigung zu entfernen. Die gleiche Genehmigung wird erteilt, wenn festgestellt wird, dass die elektrischen Anschlüsse nicht den geltenden Vorschriften entsprechen.
15. Benutzung von Beschallungsanlagen - Es ist verboten, sich innerhalb der Beherbergungsanlage und ihrer Einrichtungen sowie am Strand davor so zu verhalten, dass die öffentliche Ruhe gestört wird. Innerhalb der in der Unterkunftseinrichtung angezeigten und in der Unterkunftsordnung festgelegten Zeitfenster ist es verboten, die Campingausrüstung aufzustellen oder zusammenzulegen, in einem Tonfall zu sprechen, der nicht der Ruhe entspricht, die während dieser Zeiträume gewährleistet werden soll, und mechanische Hilfsmittel zu benutzen. Die Direktion kann nach eigenem Ermessen Ausnahmen für Animationsaktivitäten machen. Sowohl Nacktheit als auch Oben-ohne sind innerhalb der Anlage ausdrücklich untersagt. Nacktheit ist auch für Kinder, in Geschäften, Restaurants und Bars verboten.
16. Haustiere - Haustiere sind auf dem Gelände erlaubt. Für die Regelung der Anwesenheit von Haustieren wird auf die in den spezifischen Verordnungen aufgeführten Regeln verwiesen.
17. Änderungen am Stellplatz - Es ist verboten, den Zustand des zugewiesenen Stellplatzes in irgendeiner Weise zu verändern, es sei denn, dies ist durch besonders widrige Witterungsbedingungen gerechtfertigt, die die Sicherheit von Personen und/oder Sachen gefährden; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Zustand des Geländes nach Beendigung dieser Bedingungen unverzüglich auf eigene Kosten wieder herzustellen.
18. Spielplatz - Kindern unter 3 Jahren und über 12 Jahren ist die Benutzung des statischen Spielplatzes untersagt. Der Zugang zum Spielplatz ist nur zu den von der Direktion festgelegten Zeiten und für Kinder in Begleitung von Erwachsenen gestattet, die für alle rechtlichen Auswirkungen gegenüber BCV und Dritten verantwortlich sind.
19. Nutzung von Stromversorgungssystemen - Die Nutzung von Stromversorgungssystemen auf den Stellplätzen ist ausschließlich für Wohnwagen, Wohnmobile, Caravans und Haushaltsgeräte vorgesehen. Die Verwendung solcher Systeme zum Aufladen von Elektroautos ist ausdrücklich verboten, da sie sowohl im Stromnetz als auch in Ihrem Auto Störungen verursachen könnten. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot behält sich die Leitung des Camping Village das Recht vor, für jeden einzelnen Verstoß eine Geldstrafe in Höhe von EUR 300,00 zu verhängen.
KAPITEL II - Zugang zu und Nutzung von Transportmitteln innerhalb der Einrichtung
20. Autos - Die Benutzung von Autos ist nur für das Entladen bei der Ankunft und das Beladen bei der Abreise, die Campingausrüstung und das Gepäck gestattet. Für jeden dieser Vorgänge dürfen nicht mehr als 2 Stunden aufgewendet werden, es sei denn, das Empfangsbüro hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Es ist nicht gestattet, das eigene Auto, den eigenen Wohnwagen und/oder das eigene Boot usw. auf dem Campingplatz zu waschen.
21. Wohnmobile - Nur Wohnmobile, die von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß genehmigt wurden, auch zum Zwecke der Übernachtung, haben Zugang zur Unterkunft. Die Mitarbeiter des Empfangsbüros können die Vorlage dieser Unterlagen verlangen.
22. Einschränkungen - Der Zugang zu Spielplätzen ist unter der Aufsicht der Eltern von Minderjährigen gestattet. Die Nutzung der Fitnessstudios ist für Personen unter 16 Jahren verboten. Fahrräder sind auf dem Spielplatz nicht erlaubt.
23. Verkehr - Der Verkehr innerhalb des Beherbergungsbetriebs ist unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung erlaubt, entsprechend den jeweiligen Beschränkungen, Verpflichtungen, Fahrzeugeigenschaften usw. Für den Verkehr innerhalb des Beherbergungsbetriebs gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Das Personal des Beherbergungsbetriebs ist befugt, einem Minderjährigen, der das Fahrrad mit einer Geschwindigkeit fährt, die das im vorstehenden Absatz genannte Limit überschreitet oder eine Gefahr für andere darstellt, das Fahrrad zu entziehen und es dem Erwachsenen, der für den Minderjährigen verantwortlich ist, zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist die Benutzung von Motorrollern innerhalb der Unterkunft nicht gestattet.
24. Parkmöglichkeiten - Die Unterkunft ist mit Parkplätzen in den zugehörigen Bereichen ausgestattet. Es ist strengstens untersagt, die Fluchtwege zu versperren, bei Strafe der gewaltsamen Entfernung. Wenn die Behinderung zum dritten Mal mit denselben Mitteln wiederholt wird, wird sie beschlagnahmt und am Ende des Aufenthalts an den Antragsteller zurückgegeben.
KAPITEL III - Notfallmanagement
25. Im Falle eines Brandes - In der Anlage befinden sich spezielle Lautsprecher (akustische Sirenen), die im Falle eines schweren Brandes einen Alarm auslösen. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses müssen sich die Gäste in aller Ruhe zu den durch entsprechende Schilder gekennzeichneten „vorläufigen Sammelstellen“ begeben, wo sie auf das Notfallteam warten, das sie zur allgemeinen Sammelstelle am Eingang der Unterkunftseinrichtung führt.
26. Bei anderen Notfällen - Gesundheit, schwerwiegende Naturereignisse, Situationen der öffentlichen Sicherheit, Zwischenfälle auf See: Wenden Sie sich an das Personal des Campingplatzes, wenn es verfügbar ist, oder konsultieren Sie die Informationstafel am Eingang, auf der alle Telefonnummern für Hilfeanfragen aufgeführt sind.
TITEL IV - Haftung
27. Haftung des Kunden und/oder seiner Gäste - Der Kunde und/oder seine Gäste haften persönlich gegenüber der BCV und/oder Dritten für alle direkten und/oder indirekten Personen- und/oder Sachschäden, die durch ein Verhalten verursacht werden, das gegen die Bestimmungen dieses Vertrags und/oder andere geltende Bestimmungen verstößt. Dies gilt unbeschadet des Rechts der BCV auf Ersatz eines höheren Schadens. Jeder Camper ist verpflichtet, sein Hab und Gut peinlich genau zu bewachen. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände, die nicht in ihrem Gewahrsam sind. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Schäden an Autos, Wohnwagen oder anderem Eigentum, die durch herabfallende Äste und/oder Tannenzapfen verursacht werden.
Haftung des Camping Village - Das Camping Village lehnt jede Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände oder Wertsachen, für Schäden an Personen oder Eigentum, die nicht durch direkte Fahrlässigkeit des Personals des Camping Village verursacht wurden, für Schäden, Störungen und Ausfälle, die durch schlechtes Wetter oder höhere Gewalt verursacht wurden, ab.
28. Kündigung - Ein Verstoß gegen die Artikel 11 und 12 des vorliegenden Vertrages hat die sofortige Kündigung des Vertrages zur Folge, wobei der Kunde und seine Gäste verpflichtet sind, die Unterkunft innerhalb von 6 Stunden nach Erhalt der Kündigung zu verlassen und im Rahmen einer Vertragsstrafenklausel den Betrag für den gesamten Aufenthalt zu zahlen, auch wenn der genossene Aufenthalt kürzer ist, wobei die BCV das Recht hat, die Kaution bis zur Erfüllung ihrer Forderungen einzubehalten und für jeden höheren Schaden entschädigt zu werden. Eine Verspätung von mehr als 10.00 Uhr am Tag nach dem geplanten Termin oder eine Nichtmitteilung hat ebenfalls die sofortige Kündigung zur Folge, wobei die BCV Anspruch auf Schadensersatz hat.
TITEL V - Schlussbestimmungen
29. Änderungen - Alle Änderungen an der Regelung für die Erbringung von Campingdienstleistungen, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrags stehen, werden durch Aushang am schwarzen Brett am Eingang des Campingplatzes bekannt gegeben. Alle Änderungen, die für einen einzelnen Kunden genehmigt werden, werden diesem Kunden schriftlich mitgeteilt und müssen auf Verlangen des Personals der Unterkunft vorgelegt werden. Diese Ausnahmeregelung stellt keine Quelle für gleichwertige Rechte zugunsten Dritter dar.
30. Streitigkeiten - Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht, und für die Auslegung des hierin Festgelegten oder des nicht Festgelegten wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen und in Ermangelung dieser auf die Gewohnheiten und Gebräuche verwiesen.
31. Abtretung des Vertrags - Der vorliegende Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten werden automatisch und ohne Zustimmung des Kunden im Rahmen von Fusionen, Eingliederungen, Übertragungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die ausschließlich die BCV betreffen, übertragen. Die BCV akzeptiert nicht die Abtretung dieses Vertrags durch den Kunden an Dritte.
32. Schlussbestimmungen - Jegliche Toleranz seitens der BCV in Bezug auf ein Verhalten des Kunden und/oder seiner Gäste, das gegen die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags verstösst, stellt keinen Verzicht auf ihre Rechte gemäss diesen Bestimmungen dar. Sollte eine Vertragsklausel, aus welchem Grund auch immer, nicht den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so ist sie unwirksam, ohne dass die Gültigkeit der übrigen Klauseln davon berührt wird. Dieser Vertrag stellt die vollständige Manifestation aller Vereinbarungen zwischen den Parteien dar und regelt ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Alle früheren und abweichenden schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, ob zwischen den Parteien oder gegenüber Dritten, in Bezug auf diesen Vertrag gelten als null und nichtig. Jegliche Änderung der Bedingungen dieses Vertrags bedarf der Schriftform und ist nichtig.
Ihre Haustiere sind in unserem Village willkommen, aber um anderen Gästen keine Unannehmlichkeiten zu bereiten, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
Haustiere sind nur auf dem Stellplatz und in bestimmten Arten von Mobilheimen und in begrenzter Anzahl erlaubt, d.h. maximal 2 Haustiere pro Einheit. Für Ausnahmen von dieser Nummer wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung. Tiere sind in den Sektoren Resort, SunLodge und Clever nicht erlaubt.
1. Das Vorhandensein von Tieren muss zum Zeitpunkt der Buchung und der Ankunft zwingend gemeldet werden.
2. Beim Check-in muss den Tieren ein Gesundheitsbuch mit Impfungen ausgehändigt werden, damit sie dem Management vorgelegt werden können.
3. Das Management behält sich das Recht vor, das Tier nach eigenem Ermessen zu akzeptieren, wenn es nicht mit der Buchung des Gastes übereinstimmt.
4. Im Camping Village stehen Spender für biologisch abbaubare Tüten zum Einsammeln des Kots zur Verfügung.
5. Die Tiere müssen außerhalb der Anlage begleitet werden, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Diese müssen sofort mit einem geeigneten Beutel und einer Kehrschaufel entfernt werden.
6. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Stellplatz/der Wohneinheit zurückgelassen werden.
7. Außerhalb der Unterkunft und/oder des Stellplatzes müssen die Tiere immer an der Leine geführt werden und im Falle von aggressiven Tieren einen Maulkorb tragen.
8. Das Mitbringen von Tieren an den Strand ist verboten, auch aufgrund der besonderen Bestimmungen des örtlichen Hafenmeisteramts.
9. Tiere dürfen sich nicht in allen Bereichen des Dorfes aufhalten. Insbesondere sind Tiere im Empfangsbereich, im Supermarkt, in den Sportanlagen, auf dem Spielplatz, im Schwimmbad usw. nicht erlaubt. Tiere sind im Restaurant nur in den vom Restaurantpersonal angegebenen Bereichen erlaubt.
10. Haustiere sind in den Toiletten nicht erlaubt. Es ist absolut verboten, Tiere in den Toiletten oder Duschen zu duschen. Tiere dürfen nur in den von den Mitarbeitern des Camping Village ausgewiesenen Bereichen gewaschen werden.
11. Haustierbesitzer müssen sicherstellen, dass ihr Haustier nicht auf den Stellplatz oder die Unterkunft eindringt oder andere Gäste im Village stört.
12. Es ist die Pflicht des Eigentümers, während des Aufenthalts des Tieres in den Einrichtungen für die Einhaltung der Hygiene- und Sanitärvorschriften zu sorgen. Es ist verboten, Bad- oder Bettwäsche für das Tier zu verwenden, und es ist absolut verboten, das Tier auf Betten, Stühle, Tische usw. zu setzen.
13. Für Schäden, die durch Tiere an Dritten und an den Einrichtungen des Feriendorfs verursacht werden, haftet der Besitzer in vollem Umfang.
14. Tiere gefährlicher Rassen (gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 213 vom 10-09-2004) und große Tiere (max. 30 kg) sind im Ferienpark nicht erlaubt.
15. Alle Personen, die das Camping Village betreten, erklären, dass sie zum Zeitpunkt der Buchung und/oder des Eintritts ein Exemplar dieser Bestimmungen erhalten haben und diese ohne Ausnahme akzeptieren.
Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste, die sich nicht an die in den oben genannten Punkten genannten Regeln halten, unverzüglich aus dem Feriendorf zu verweisen. Insbesondere behält sich die Direktion das Recht vor, Verstöße gegen die Punkte 5 und 6 der Regeln bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Direktion akzeptiert auch keine Misshandlung von Tieren, selbst wenn sie von ihren rechtmäßigen Besitzern vorgenommen wird.
Jede Misshandlung von Hunden wird den zuständigen Behörden gemeldet.